
Untersuchungspflicht:
Die deutsche Trinkwasserverordnung (Abk. TrinkwV 2001) schreibt in ihrer aktuellen Fassung (bekanntgemacht am 10. März 2016) eine regelmäßige Untersuchungspflicht auf Legionellen vor. Diese betrifft alle Unternehmer und sonstigen Inhaber von Trinkwasser-Installationen mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, sofern aus diesen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen und/oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird und es zu einer Vernebelung des Trinkwassers (z. B. in Duschen) kommt.
Jähliche Untersuchungspflicht:
gewerblichen und/oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird und es zu einer Vernebelung des Trinkwassers (z. B. in Duschen) kommt. Zbsp. Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Hotels usw…
Untersuchungsintervall alle drei Jahre
Besitzer/Vermieter von Mehrfamilienhäusern, Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen
Übertragung der Legionellen auf den Menschen:
Eine Übertragung von Legionellen ist prinzipiell durch Kontakt mit Leitungswasser möglich, wenn die Legionellen in die tiefen Lungenabschnitte gelangen.
Nicht jeder Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser führt zu einer Gesundheitsgefährdung.
Erst das Einatmen bakterienhaltigen Wassers als Aerosol z. B. beim Duschen, bei Klimaanlagen, durch Rasensprenger und in Whirlpools) kann zur Infektion führen.
Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser ist für Personen mit intaktem Immunsystem keine Gesundheitsgefahr.
Auswirkungen der Temperaturbereiche auf die Vermehrung der Legionellen:
| Temperaturbereich | Wirkung auf die Vermehrungsrate |
| bis 20 °C | sehr langsame Vermehrung |
| ab 20 °C | Vermehrungsrate steigt |
| 30 °C bis 45 °C | optimale Vermehrung, Verdoppelung bei 36 °C in nur etwa 3 Stunden bei gutem Nährstoffangebot, 22–72 Stunden bei geringem Nährstoffangebot. |
| ab 50 °C | kaum noch Vermehrung |
| ab 55 °C | keine Vermehrung mehr möglich, Abtötung nach 6 Stunden |
| ab 60 °C | Abtötung der Legionellen inerhalb ca. 30 Minuten |
| ab 65 °C | Abtötung inherhalb 2 Minuten |
| ab 70 °C | Abtötung inerhalb Sekunden |
