Trinkwasser


Untersuchungspflicht


Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) schreibt eine regelmäßige Untersuchungspflicht auf Legionellen vor. Sie betrifft alle Betreiber von Trinkwasser-Installationen mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, wenn das Wasser gewerblich oder öffentlich genutzt wird und vernebelt wird (z.B. Duschen).

Jährliche Untersuchungspflicht gilt für Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Hotels usw. Das dreijährige Intervall betrifft Wohnanlagen, Hausverwaltungen und Vermieter von Mehrfamilienhäusern.

Eine Übertragung von Legionellen erfolgt durch Aerosole, z.B. beim Duschen, Klimaanlagen oder Whirlpools.

Nicht jeder Kontakt führt zu einer Gesundheitsgefährdung. Erst das Einatmen von bakterienhaltigem Wasser kann eine Infektion auslösen.

Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt bei gesundem Immunsystem keine Gefahr dar.


Temperaturbereich Vermehrung
bis 20 °C Sehr langsame Vermehrung
30–45 °C Optimale Vermehrung, Verdopplung bei 36 °C in 3–72h je nach Nährstoffangebot
ab 50 °C Kaum noch Vermehrung
ab 55 °C Keine Vermehrung, Abtötung nach 6 Stunden
ab 60 °C Abtötung innerhalb ca. 30 Minuten
ab 65 °C Abtötung innerhalb 2 Minuten
ab 70 °C Abtötung innerhalb Sekunden

Weitere Informationen: Wikipedia – Legionellen


Mikrobiologische Trinkwasseruntersuchungen

Wieso muss das Trinkwasser untersucht werden?

Selbst nach sachgerechter Aufbereitung befinden sich noch Mikroorganismen im Wasser. Eine geringe Konzentration ist meist unbedenklich, muss jedoch regelmäßig überprüft werden.

Was ist eine mikrobiologische Untersuchung?

Die Untersuchung prüft Trinkwasser auf ausgewählte Parameter. Die Probenahme muss durch eine akkreditierte Stelle erfolgen, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Warum eine Untersuchung?

Es gibt gesetzliche Verpflichtungen sowie eigenes Interesse, um die Qualität des Trinkwassers sicherzustellen.