Untersuchungspflicht
Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) schreibt eine regelmäßige Untersuchungspflicht auf Legionellen vor. Sie betrifft alle Betreiber von Trinkwasser-Installationen mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, wenn das Wasser gewerblich oder öffentlich genutzt wird und vernebelt wird (z.B. Duschen).

Eine Übertragung von Legionellen erfolgt durch Aerosole, z.B. beim Duschen, Klimaanlagen oder Whirlpools.
Nicht jeder Kontakt führt zu einer Gesundheitsgefährdung. Erst das Einatmen von bakterienhaltigem Wasser kann eine Infektion auslösen.
Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt bei gesundem Immunsystem keine Gefahr dar.
| Temperaturbereich | Vermehrung |
|---|---|
| bis 20 °C | Sehr langsame Vermehrung |
| 30–45 °C | Optimale Vermehrung, Verdopplung bei 36 °C in 3–72h je nach Nährstoffangebot |
| ab 50 °C | Kaum noch Vermehrung |
| ab 55 °C | Keine Vermehrung, Abtötung nach 6 Stunden |
| ab 60 °C | Abtötung innerhalb ca. 30 Minuten |
| ab 65 °C | Abtötung innerhalb 2 Minuten |
| ab 70 °C | Abtötung innerhalb Sekunden |
Weitere Informationen: Wikipedia – Legionellen
Mikrobiologische Trinkwasseruntersuchungen

Wieso muss das Trinkwasser untersucht werden?
Selbst nach sachgerechter Aufbereitung befinden sich noch Mikroorganismen im Wasser. Eine geringe Konzentration ist meist unbedenklich, muss jedoch regelmäßig überprüft werden.
Was ist eine mikrobiologische Untersuchung?
Die Untersuchung prüft Trinkwasser auf ausgewählte Parameter. Die Probenahme muss durch eine akkreditierte Stelle erfolgen, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Warum eine Untersuchung?
Es gibt gesetzliche Verpflichtungen sowie eigenes Interesse, um die Qualität des Trinkwassers sicherzustellen.
